Die Rechtsberatung des Legalis Consilium steht sowohl den Studierenden der Universität Luzern als auch externen Personen zur Verfügung. Unsere Spezialgebiete sind das Mietrecht und das Arbeitsrecht, jedoch beraten wir Sie gerne auch in weiteren Rechtsgebieten.

Ausgeschlossen von einer Beratung sind Fälle im Rekursrecht, Strafrecht und Asylrecht aufgrund von Interessenkonflikten im Ersteren und fehlender Kompetenz im Letzteren. Des Weiteren sind die Grenzen unserer Rechtsberatung dem Anwaltsmonopol vorbehaltene Fälle – demnach bieten wir keine prozessuale Verteidigung vor Gericht.

Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass die Einreichung Ihrer Anfrage noch keine Annahme unsererseits darstellt. Sie erhalten von uns zeitnah eine Rückmeldung per E-Mail.

Ferner machen wir Sie explizit darauf aufmerksam, dass die rechtliche Ersteinschätzung durch den Verein Legalis Consilium an der Universität Luzern weder von Anwält*innen, noch von Professor*innen oder Lehrbeauftragten sowie sonstigen Fachbereichen wie bspw. Rechtsdienst der Universität Luzern gegengeprüft wird. Die Ersteinschätzung wird von Studierenden der Rechtswissenschaftlichen Fakultät erarbeitet.